Donnerstag, 29.01.2026

Versteuerte Zigaretten 2025 kaum gestiegen, langfristiger Rückgang bleibt bestehen

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Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 66,4 Milliarden Zigaretten versteuert. Dies entspricht einem Anstieg von 0,2 Prozent oder rund 0,1 Milliarde Stück gegenüber 2024, teilt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Auf lange Sicht hat sich der Absatz jedoch deutlich reduziert: 1991 waren es noch 146,5 Milliarden Zigaretten.

Rückgang seit 1991 und Pro Kopf Verbrauch

Seit 1991 hat sich die Menge der versteuerten Zigaretten mehr als halbiert. Pro Kopf entfielen 2025 im Durchschnitt 795 Zigaretten auf jede Person, 1991 waren es 1 831. Der langfristige Trend zeigt damit eine anhaltende Abnahme des Zigarettenkonsums in Deutschland.

Entwicklung bei anderen Tabakerzeugnissen

Die Entwicklung bei verschiedenen Tabakprodukten verlief uneinheitlich. Die Menge des versteuerten Tabak Feinschnitts verringerte sich 2025 im Vorjahresvergleich um 1,2 Prozent auf 24 864 Tonnen. Zigarren und Zigarillos gingen um 6,6 Prozent zurück und lagen bei 2,1 Milliarden Stück. Wasserpfeifentabak wurde mit 1 162 Tonnen 8,8 Prozent weniger versteuert als im Vorjahr. Pfeifentabak verzeichnete dagegen einen Anstieg von 2,9 Prozent auf 323 Tonnen.

Starker Zuwachs bei Tabakersatzprodukten und steuerrechtlicher Hintergrund

Bei Substitute für Tabakwaren, zum Beispiel Liquids für E Zigaretten und Verdampfer, stieg die versteuerte Menge 2025 deutlich. Mit 1,5 Millionen Litern lag der Absatz 18,2 Prozent über dem Vorjahr. Liquids wurden erstmals ab 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterworfen, zuvor waren sie nicht in der Statistik erfasst, weshalb langfristige Vergleiche hier nur eingeschränkt möglich sind.

Für unterschiedliche Tabakprodukte gelten nach dem Tabaksteuergesetz verschiedene Steuersätze, die zeitlich gestaffelt erhöht werden. Zum 1. Januar 2022 wurde ein eigener Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Vor diesem Zeitpunkt wurden diese Erzeugnisse wie Pfeifentabak und damit niedriger besteuert. Seit dem 1. Juli 2024 sind für Wasserpfeifentabak wieder alle Packungsgrößen zulässig; die zuvor eingeführte Höchstmenge von 25 Gramm wurde aufgehoben. Die geltende Fassung des Tabaksteuergesetzes regelt die Tarife bis zum Jahr 2027.

Weitere detaillierte Ergebnisse und längere Zeitreihen sind laut Statistischem Bundesamt in der Datenbank GENESIS Online, Tabelle 73411, abrufbar.

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