Donnerstag, 19.03.2026

Kabinett billigt Gesetzentwurf für antragsloses Kindergeld nach Geburt

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Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes automatisch zu zahlen. Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit dem Ziel, bürokratische Hürden für Familien abzubauen.

Worum es in dem Entwurf geht

Nach Angaben der Regierung sieht der beschlossene Entwurf vor, dass die Auszahlung des Kindergeldes nach der Geburt ohne gesonderten Antrag erfolgt. Damit sollen Eltern die bisher erforderliche Antragstellung erspart werden. Konkrete Regelungen zur Umsetzung, etwa zur Datenübermittlung zwischen Behörden oder zu Fristen, wurden in der Mitteilung nicht genannt.

Folgen für Familien und Behörden

Das antragslose Verfahren zielt darauf ab, Leistungen schneller und unkomplizierter anberechtigte Familien zu bringen. Für die Verwaltung bedeutet eine solche Reform, dass technische und organisatorische Anpassungen notwendig werden könnten. In der Mitteilung ist hierzu jedoch keine nähere Ausführung enthalten.

Weitere Verfahrensschritte

Der nun beschlossene Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann. Ob und in welcher Form Bundestag und Bundesrat Änderungen vornehmen, ist offen. Die Bundesregierung hat den Entwurf heute dem Kabinett vorgelegt und damit den Startschuss für die weitere Beratung gegeben.

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