Eine geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge würde nach einer ifo-Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft nur geringe Wirkung entfalten. Das Institut schätzt, dass der Staat dadurch zwischen 11 Millionen und 45 Millionen Euro weniger einnehmen würde und dass maximal 3.000 bis 12.000 Vollzeitstellen entstehen könnten. Diese Effekte reichen laut Studie nicht aus, um das fiskalische Minus auszugleichen.
Ergebnisse der Studie im Überblick
Die ifo-Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Reform in der Gesamtrechnung kaum messbare Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum hätte. Insgesamt waren 2024 von 39,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland knapp 4,4 Millionen mit Überstunden betroffen. Allerdings erhielten nur ein kleiner Teil tatsächlich bezahlte Überstundenzuschläge.
Von den Beschäftigten mit Überstunden glichen 71 Prozent ihre Mehrarbeit über Arbeitszeitkonten aus. 19 Prozent leisteten Überstunden, ohne dafür bezahlt zu werden. Lediglich 16 Prozent, rund 688.000 Personen, erhielten bezahlte Überstunden. Vor diesem Hintergrund fallen die potenziellen Beschäftigungseffekte der Steuerbefreiung gering aus.
Gründe für die begrenzte Wirkung
Nach Angaben der Studie liegt ein zentraler Grund in der begrenzten Reichweite der Maßnahme. Selbst bei Beschäftigten, die Zuschläge erhalten, seien im Durchschnitt sieben Überstunden pro Woche zu verzeichnen. Die Steuerbefreiung werde die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach Schätzung der ifo-Forscher im Mittel jedoch nur um etwa eine halbe Stunde erhöhen. Damit entstehe wenig zusätzlicher Arbeitsumfang, der in neue Vollzeitstellen umgesetzt werden könnte.
Weitere einschränkende Faktoren sind die Ausgestaltung der geplanten Regelung. Die Befreiung soll nur die Zuschläge auf die Überstundenvergütung betreffen, nicht die reguläre Überstundenvergütung. Außerdem bleibt die Sozialabgabenpflicht für die Zuschläge bestehen und die Regelung soll nur für Vollzeitbeschäftigte gelten. Hinzu kommt eine Begrenzung des steuerfreien Zuschlags auf maximal 25 Prozent der normalen Stundenvergütung. Diese Kombination reduziert die Anreize für Arbeitgeber und Beschäftigte, tatsächlich mehr bezahlte Überstunden zu vereinbaren.
Politische Umsetzung und fiskalische Folgen
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, allein die Zuschläge auf Überstunden in der Einkommensteuer freizustellen. Die ifo-Analyse zeigt, dass diese Maßnahme unter den vorgesehenen Bedingungen nur begrenzte Beschäftigungsimpulse setzt und zugleich zu Mindereinnahmen führt. Die geschätzten 11 Millionen bis 45 Millionen Euro Mindereinnahmen stehen damit mehreren tausend potenziell geschaffenen Vollzeitstellen gegenüber.
Nach Auffassung der ifo-Forscher reicht der Zugewinn an Arbeitsplätzen nicht aus, um das fiskalische Defizit auszugleichen. Vor dem Hintergrund dieser Abwägung bleibt offen, welchen Stellenwert die Reform für die Gesamtstrategie der Arbeitsmarktpolitik und für die Haushaltsplanung haben soll.
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